Nordsee E-Mobility GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 22.08.2019)
§ 1
Die Rückgabe der gemieteten Gegenstände (E-Bike usw.) erfolgt ausschließlich am vorstehend genannten Rückgabeort. Das Verlassen der Insel Norderney mit dem gemieteten Gegenstand ist nicht gestattet. Eine Kontrolle findet über das GPS Modul (siehe § 14) statt, welches einen Alarm im System des Vermieters auslöst. Ein Zuwiderhandeln (Alarmauslösung) wird als Diebstahl gewertet und zur Anzeige gebracht.
§ 2
Der Mietzins für die vorstehend vereinbarte Mietdauer ist vor Aushändigung der gemieteten Gegenstände für den gemieteten Zeitraum zu zahlen.
§ 3
Mieter kann nur sein, wer bei Abschluss des Mietvertrages volljährig ist. Eine Weitergabe des Mietgegenstandes (E-Bike usw.) und Untervermietung an Dritte ist unzulässig und berechtigt die Nordsee E-Mobility GmbH zur sofortigen fristlosen Kündigung des Mietvertrages und Rückforderung der vermieteten Gegenstände von dem tatsächlichen Nutzer.
§ 4
Dem Mieter ist es untersagt, die Mietgegenstände im Sand/Watt oder im Seewasser zu nutzen. Sollte der Mieter gegen dieses Verbot verstoßen, trägt er die dadurch der Nordsee E-Mobility GmbH entstehenden Mehrkosten gegen Nachweis in voller Höhe. Bei nachhaltigen Beschädigungen durch Salzwasser kann dieses zu einem Totalverlust des E-Bikes führen mit der entsprechenden Schadensersatzpflicht des Mieters.
§ 5
Das E-Bike und die übrigen Mietgegenstände werden dem Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses in technisch einwandfreiem Zustand ausgehändigt. Der Mieter bestätigt mit Übernahme, dass dieser von der Nordsee E-Mobility GmbH geschuldete Zustand vorhanden ist.
§ 6
Der Mieter trägt für die Dauer der Mietzeit die volle Verantwortung für das E-Bike und die weiteren vermieteten Gegenstände. Sollten Teile abhandenkommen oder aber vom Mieter verloren werden, ist er zum Schadensersatz zum Zeitwert verpflichtet. Der Zeitwert wird ggf. durch ein Gutachten auf Kosten des Mieters festgelegt werden.
Konkret im Voraus festgelegt ist die zu leistende Entschädigung des Mieters bei einem verloren gegangenen Schlüssel in Höhe von 25,00 EUR sowie bei einem verloren gegangenen Tacho in Höhe von 120,00 EUR.
§ 7
Der Mieter ist verpflichtet, die Nordsee E-Mobility GmbH ohne entsprechende Aufforderung bei Beendigung des Mietverhältnisses über von ihm verursachte Schäden, aber auch über Schäden, die während seiner Nutzungszeit eingetreten, allerdings nicht von ihm verschuldet sind, in Kenntnis zu setzen.
Er hat während der Nutzungszeit an dem E-Bike und den weiter vermieteten Gegenständen entstandenen Schaden zu ersetzen.
Sollte der Mieter gegen die Offenbarungspflicht verstoßen und es deshalb bei der Nordsee E-Mobility GmbH zu weitergehenden Schäden, z. B. durch Zeitverzögerung bei der verspätet veranlassten Reparatur, kommen, ist er auch bezüglich dieser Schäden zum Schadensersatz verpflichtet.
§ 8
Für den Fall, dass der Mieter während der Mietzeit einen Unfall mit dem vermieteten E-Bike erleidet, ist er verpflichtet, die Nordsee E-Mobility GmbH unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und er ist dafür verantwortlich, dass der evtl. Schadensverursacher festgestellt bzw. die Polizei eingeschaltet wird. Sollte der Mieter diesen Verpflichtungen nicht entsprechen, ist er, soweit daraus der Nordsee E-Mobility GmbH ein Schaden entsteht, zum Ersatz desselben gegen Nachweis verpflichtet.
§ 9
Der Mieter ist für die rechtzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit verantwortlich. Sollte der Mieter diese Mietzeit überschreiten, schuldet er zzgl. zu der geschuldeten Miete/Miettag für jeden angefangenen weiteren Miettag als zu zahlenden Schadensersatz einen Betrag in Höhe von weiteren 27,00 EUR.
Die Nordsee E-Mobility GmbH weist darauf hin, dass für den Fall, dass der Mieter die vereinbarte Mietzeit um mehr als drei Tage überschreitet und die Mietgegenstände innerhalb dieser Frist nicht zurückgibt, eine entsprechende Anzeige bei der Polizei erstatten wird wegen des Verdachts eines Diebstahls oder gar Unterschlagung.
§ 10
Die E-Bikes sind bei Rückgabe in gestattetem Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben. Markante Verschmutzungen, die über den allgemeinen Gebrauch hinausgehen, hat der Mieter zu vertreten. Evtl. insoweit notwendige zusätzliche Reinigungsarbeiten sind der Nordsee E-Mobility GmbH vom Mieter durch einer Pauschalgebühr in Höhe von 25,00 EUR zu erstatten.
§ 11
Die Nordsee E-Mobility GmbH empfiehlt dringend die Benutzung eines Fahrradhelms zum eigenen Schutz des Mieters.
§ 12
Evtl. Ersatzansprüche der Nordsee E-Mobility GmbH, die aus diesem Mietvertrag resultieren, verjähren innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach tatsächlicher Rückgabe der insgesamt gemieteten Gegenstände.
§ 13
Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass die vorstehenden Allgemeinen Mietbedingungen Vertragsgegenstand geworden sind und damit die Geschäftsgrundlage für den Mietvertrag bilden.
§ 14
Die Fahrräder verfügen über ein GPS Trackingmodul, der Vermieter ist berechtigt, die letzte Position des Fahrrads zu bestimmen, eine nachhaltige, personalisierte Aufzeichnung, nach der Rückgabe des gemieteten Gegenstands, findet nicht statt.
§ 15
Der Mieter bestätigt, dass er damit einverstanden ist, dass die Nordsee E-Mobility GmbH seine Daten speichert soweit dies zur Abwicklung der Vertragsbeziehungen, sowie Optimierung des Services notwendig ist und zwar unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.